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+++ Von der Leyens Zoll-Einigung mit Trump: Schlag ins Gesicht europäischer Steuerzahler! +++

Der neue Deal zwischen der EU und den USA ist ein Desaster für Europa. Während amerikanische Waren weiterhin zollfrei nach Europa strömen, müssen unsere Exporte in die USA künftig mit 15 % Zoll belegt werden. Gleichzeitig verpflichtet sich die EU, Hunderte Milliarden Euro für US-Waffen auszugeben – auf Kosten unserer Steuerzahler und Industrie.

Statt günstiges Erdgas aus Russland zu nutzen, sollen wir nun 750 Milliarden Euro in überteuertes US-Gas stecken. Zusätzlich fließen 600 Milliarden Euro an EU-Steuergeld direkt in die amerikanische Wirtschaft – ohne jede Gegenleistung. Ursula von der Leyen (CDU) hat in Brüssel nicht verhandelt, sondern kapituliert.

Dazu AfD-Bundessprecherin Dr. Alice Weidel:
„Die EU hat sich brutal über den Tisch ziehen lassen! 15 % Zölle, die Verpflichtung, Waffen und Energie aus den USA beziehen zu müssen, sind keine Einigung, sondern ein Schlag ins Gesicht der europäischen Konsumenten und Produzenten!“ Nur die AfD steht für eine souveräne Handelspolitik im Interesse unserer Bürger!

+++ Von der Leyens Zoll-Einigung mit Trump: Schlag ins Gesicht europäischer Steuerzahler! +++

Der neue Deal zwischen der EU und den USA ist ein Desaster für Europa. Während amerikanische Waren weiterhin zollfrei nach Europa strömen, müssen unsere Exporte in die USA künftig mit 15 % Zoll belegt werden. Gleichzeitig verpflichtet sich die EU, Hunderte Milliarden Euro für US-Waffen auszugeben – auf Kosten unserer Steuerzahler und Industrie.

Statt günstiges Erdgas aus Russland zu nutzen, sollen wir nun 750 Milliarden Euro in überteuertes US-Gas stecken. Zusätzlich fließen 600 Milliarden Euro an EU-Steuergeld direkt in die amerikanische Wirtschaft – ohne jede Gegenleistung. Ursula von der Leyen (CDU) hat in Brüssel nicht verhandelt, sondern kapituliert.

Dazu AfD-Bundessprecherin Dr. Alice Weidel:
„Die EU hat sich brutal über den Tisch ziehen lassen! 15 % Zölle, die Verpflichtung, Waffen und Energie aus den USA beziehen zu müssen, sind keine Einigung, sondern ein Schlag ins Gesicht der europäischen Konsumenten und Produzenten!“ Nur die AfD steht für eine souveräne Handelspolitik im Interesse unserer Bürger!
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Mo., 28. Juli 2025
𝐖𝐚𝐬 𝐢𝐬𝐭 𝐝𝐢𝐞 𝐀𝐮𝐟𝐠𝐚𝐛𝐞 𝐝𝐞𝐫 𝐕𝐞𝐫𝐟𝐚𝐬𝐬𝐮𝐧𝐠𝐬𝐬𝐜𝐡𝐮𝐭𝐳ä𝐦𝐭𝐞𝐫?
Die Ämter für Verfassungsschutz sind Inlandsnachrichtendienste. Das Bundesverfassungsschutzgesetz (BVerfSchG) definiert die Aufgaben als Sammlung und Auswertung von Informationen über alle Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung der Bundesrepublik, den Bestand und die Sicherheit des Landes oder seiner Organe und Mitglieder gerichtet sind. Dies beinhaltet auch die Spionageabwehr. Der Verfassungsschutz soll hierbei nur informieren und andere Behörden dabei unterstützen. Ein klassischer Fall wäre das Aufspüren und Beobachten von gewaltbereiten Islamisten oder Extremisten zum Schutz der Allgemeinheit.
 
𝐒𝐢𝐧𝐝 𝐝𝐢𝐞 𝐕𝐞𝐫𝐟𝐚𝐬𝐬𝐮𝐧𝐠𝐬𝐬𝐜𝐡𝐮𝐭𝐳ä𝐦𝐭𝐞𝐫 𝐧𝐞𝐮𝐭𝐫𝐚𝐥𝐞 𝐁𝐞𝐡ö𝐫𝐝𝐞𝐧?
Die Verfassungsschutzämter sind grundsätzlich an die Vorgaben der Verfassungsschutzgesetze gebunden. Allerdings werden sie von politischen Beamten geleitet, die nach dem Beamtenrecht verpflichtet sind, der politischen Linie des jeweiligen Ministers zu folgen. Die Behörde ist darüber hinaus weisungsabhängig. Damit ist sie grundsätzlich verpflichtet, den politischen Weisungen des Ministeriums Folge zu leisten.

In den letzten Jahren haben sich die Leiter der Behörden auch unabhängig von der unmittelbaren Veröffentlichung von Verfassungsschutzberichten immer wieder auch unverhältnismäßig und einseitig positioniert und dabei in Pressekonferenzen, Talkshows oder auch Zeitungsinterviews öffentlich gegen die AfD erklärt.

So hat zum Beispiel der ehemalige Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Thomas Haldenwang (CDU), 2023 im Interview gesagt: „Denn nicht allein der Verfas­sungsschutz ist dafür zuständig, die Umfragewerte der AfD zu senken.“ Noch während seiner Tätigkeit im Amt befürwortete er demnach öffentlich Maßnahmen zulasten der Oppositionspartei AfD. Kurz darauf kandidierte er für die CDU in Wuppertal zur ­Bundestagswahl 2025 – ohne Erfolg!

𝐆𝐞𝐡ö𝐫𝐞𝐧 𝐝𝐢𝐞 𝐕𝐞𝐫𝐟𝐚𝐬𝐬𝐮𝐧𝐠𝐬𝐬𝐜𝐡𝐮𝐭𝐳ä𝐦𝐭𝐞𝐫 𝐢𝐧 𝐝𝐞𝐧 𝐁𝐮𝐧𝐝𝐞𝐬𝐥ä𝐧𝐝𝐞𝐫𝐧 𝐳𝐮𝐦 𝐁𝐮𝐧𝐝𝐞𝐬𝐚𝐦𝐭 𝐟ü𝐫 𝐕𝐞𝐫𝐟𝐚𝐬𝐬𝐮𝐧𝐠𝐬𝐬𝐜𝐡𝐮𝐭𝐳?
Nein. Das Bundesamt für Verfassungsschutz ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern. Die Leitung dieser Behörde wird direkt vom Bundesinnenminister bestimmt. Sie folgt den Anweisungen aus dem Bundes­ministerium des Innern.

Alle 16 Bundesländer haben eigene Verfassungsschutzämter. Diese können eigene Landesbehörden sein, die dem jeweiligen Innenministerium untergeordnet sind, oder einfache Abteilungen innerhalb des Innenministeriums.

𝐖𝐞𝐬𝐡𝐚𝐥𝐛 𝐛𝐞𝐨𝐛𝐚𝐜𝐡𝐭𝐞𝐭 𝐝𝐞𝐫 𝐕𝐞𝐫𝐟𝐚𝐬𝐬𝐮𝐧𝐠𝐬𝐬𝐜𝐡𝐮𝐭𝐳 𝐩𝐨𝐥𝐢𝐭𝐢𝐬𝐜𝐡𝐞 𝐏𝐚𝐫𝐭𝐞𝐢𝐞𝐧?
Die Verfassungsschutzämter werden hierzu auf der Grundlage des Bundesverfassungsschutzgesetzes ermächtigt. Ob eine Beobachtung einer politischen Partei mit dem Grundgesetz vereinbar ist (hier Art. 21 GG), wird aktuell durch unsere Verfahren gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz gerichtlich geprüft. Eine öffentlich verkündete Beobachtung und der Einsatz von nachrichtendienstlichen Mitteln wie z.B. V-Männer sind ein direkter Eingriff in den politischen Wettbewerb. In nahezu keinem anderen westlichen Land ist es zulässig, dass Inlandsgeheimdienste Oppositionsparteien beobachten und staatlicherseits vor ihnen warnen. Der Verfassungsschutz ist hier in seiner Selbstermächtigung und seinem Vorgehen einzigartig.

Solange kein rechtskräftiges Urteil vorliegt, gehen Nachrichtendienste weiter gegen die AfD vor.

𝐖𝐚𝐫𝐮𝐦 𝐰𝐢𝐫𝐝 𝐞𝐢𝐧𝐞 𝐠𝐞𝐡𝐞𝐢𝐦𝐝𝐢𝐞𝐧𝐬𝐭𝐥𝐢𝐜𝐡𝐞 𝐁𝐞𝐨𝐛𝐚𝐜𝐡𝐭𝐮𝐧𝐠 ö𝐟𝐟𝐞𝐧𝐭𝐥𝐢𝐜𝐡 𝐛𝐞𝐤𝐚𝐧𝐧𝐭 𝐠𝐞𝐦𝐚𝐜𝐡𝐭?
Das Bundesverfassungsschutzgesetz ermächtigt die Behörde zur Veröffentlichung ihrer ­Erkenntnisse. Die letzten Jahre haben gezeigt, dass dieses Mittel gern verstärkt genutzt wird, um Oppositionsparteien wie die AfD unter Druck zu setzen und deren parteipolitische ­Tätigkeiten zu behindern.

𝐖𝐞𝐬𝐡𝐚𝐥𝐛 𝐰𝐢𝐫𝐝 𝐝𝐢𝐞 𝐀𝐟𝐃 𝐯𝐨𝐧 𝐝𝐞𝐧 𝐕𝐞𝐫𝐟𝐚𝐬𝐬𝐮𝐧𝐠𝐬𝐬𝐜𝐡𝐮𝐭𝐳ä𝐦𝐭𝐞𝐫𝐧 𝐛𝐞𝐨𝐛𝐚𝐜𝐡𝐭𝐞𝐭?
Aufgrund der über Jahrzehnte hinweg verfehlten Politik in Deutschland ist die AfD die erfolgreichste Parteigründung in der Geschichte der Bundesrepublik geworden. Anstatt die Probleme, die allein durch falsches Regierungshandeln entstanden sind, ernsthaft anzu­gehen, wird der Fokus auf die AfD gerichtet, um von den eigenen Fehlern abzulenken.

𝐖𝐚𝐫𝐮𝐦 𝐰𝐞𝐫𝐝𝐞𝐧 𝐠𝐞𝐡𝐞𝐢𝐦𝐞 𝐕𝐞𝐫𝐟𝐚𝐬𝐬𝐮𝐧𝐠𝐬𝐬𝐜𝐡𝐮𝐭𝐳-𝐆𝐮𝐭𝐚𝐜𝐡𝐭𝐞𝐧 ö𝐟𝐟𝐞𝐧𝐭𝐥𝐢𝐜𝐡 𝐠𝐞𝐦𝐚𝐜𝐡𝐭?
Alle Verfassungsschutz-Gutachten über die AfD sind grundsätzlich als geheim eingestuft. Trotzdem erhielten ausgewählte Journalisten regelmäßig die Gutachten vorab, um die behördeninternen Einschätzungen in die Öffentlichkeit zu tragen und gegen die Betroffenen in Stellung zu bringen. Die Weitergabe solcher Gutachten an Journalisten ist eine Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer ­besonderen Geheimhaltungspflicht (§ 353b StGB).

Die Geheimhaltung der Gutachten erlaubt den Betroffenen wiederum nicht, auf die konkreten Vorwürfe des Verfassungsschutzes zu reagieren.

𝐖𝐚𝐫𝐮𝐦 𝐰𝐮𝐫𝐝𝐞 𝐝𝐢𝐞 𝐀𝐟𝐃 𝐚𝐥𝐬 𝐠𝐞𝐬𝐢𝐜𝐡𝐞𝐫𝐭 𝐞𝐱𝐭𝐫𝐞𝐦𝐢𝐬𝐭𝐢𝐬𝐜𝐡 𝐞𝐢𝐧𝐠𝐞𝐬𝐭𝐮𝐟𝐭?
Die Verkündung der Beobachtung zeigte nicht den gewünschten Erfolg. Die AfD hat in den letzten Landtagswahlen, zur Europawahl 2024 und zur anschließenden Bundestagswahl 2025 enorme Erfolge erzielt.

Umso absurder war es, dass die abgewählte und damals nur noch geschäftsführende Innenministerin, Nancy Faeser (SPD), als letzte Amtshandlung die „Hochstufung“ verkündete, obwohl die neue Regierung schon in der Folgewoche ins Amt kam.

 𝐖𝐚𝐬 𝐬𝐨𝐥𝐥 𝐝𝐢𝐞 𝐄𝐢𝐧𝐬𝐭𝐮𝐟𝐮𝐧𝐠 𝐝𝐮𝐫𝐜𝐡 𝐝𝐞𝐧 𝐕𝐞𝐫𝐟𝐚𝐬𝐬𝐮𝐧𝐠𝐬𝐬𝐜𝐡𝐮𝐭𝐳 𝐛𝐞𝐰𝐢𝐫𝐤𝐞𝐧?
Sie soll die AfD öffentlich diskreditieren, ihre Wähler und Sympathisanten ver­­un­sichern und ihre Mitglieder einschüchtern. Nach außen entsteht das falsche Bild einer „gefährlichen“ Partei außerhalb des demokratischen Spektrums – vor allem in den ­Medien und im Ausland. Nach innen führt es zur schleichenden Tabuisierung von ­Meinungen, die vom Regierungskurs abweichen.

𝐈𝐬𝐭 𝐝𝐢𝐞 𝐀𝐟𝐃 𝐯𝐞𝐫𝐟𝐚𝐬𝐬𝐮𝐧𝐠𝐬𝐟𝐞𝐢𝐧𝐝𝐥𝐢𝐜𝐡?
Nein. Die Alternative für Deutschland ist eine Verteidigerin der freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Sie hat als einzige Partei im Bundestag während der Corona-Maßnahmen gegen die Aussetzung der garantierten Grundrechte durch die Bundesregierung gekämpft. Sie tritt für mehr direkte Demokratie, Meinungsfreiheit und die Verteidigung der Grund- und Bürgerrechte ein.

In der öffentlichen Diskussion wird häufig der Begriff der Verfassungsfeindlichkeit benutzt, den es im deutschen Recht nicht gibt. Gemeint ist eine Verfassungs­widrigkeit nach Art. 21 des Grundgesetzes. Dass der Begriff vom politischen Gegner falsch ­benutzt wird, zeigt auch dessen Unwissen auf. Es wird versucht, möglichst dramatische Be­griffe zu wählen, um die AfD, ihre Mitglieder und Wähler zu diffamieren.

𝐖𝐢𝐞 𝐰𝐢𝐫𝐝 𝐞𝐢𝐧𝐞 𝐕𝐞𝐫𝐟𝐚𝐬𝐬𝐮𝐧𝐠𝐬𝐰𝐢𝐝𝐫𝐢𝐠𝐤𝐞𝐢𝐭 𝐟𝐞𝐬𝐭𝐠𝐞𝐬𝐭𝐞𝐥𝐥𝐭?
Nur das Bundesverfassungsgericht kann nach Art. 21 GG eine Verfassungswidrig­keit feststellen. Dagegen kann keine Behörde, kein Ministerium und kein Parlament die Verfassungswidrigkeit einer Konkurrenzpartei feststellen.

Sonst könnten einfach per Mehrheits- oder Regierungsbeschluss politische Wett­bewerber ausge­schaltet werden. Dies würde gegen wesentliche Elemente unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung verstoßen. Wer politische Konkurrenz verbieten möchte, hat sich ­bereits mit großen Schritten aus dem demokratischen ­Diskurs verabschiedet.

𝐖𝐚𝐫𝐮𝐦 𝐰𝐢𝐫𝐝 𝐝𝐢𝐞 𝐀𝐟𝐃 ö𝐟𝐟𝐞𝐧𝐭𝐥𝐢𝐜𝐡 𝐯𝐨𝐧 𝐩𝐨𝐥𝐢𝐭𝐢𝐬𝐜𝐡𝐞𝐧 𝐆𝐞𝐠𝐧𝐞𝐫𝐧 𝐚𝐥𝐬 𝐯𝐞𝐫𝐟𝐚𝐬𝐬𝐮𝐧𝐠𝐬𝐟𝐞𝐢𝐧𝐝𝐥𝐢𝐜𝐡 𝐛𝐞𝐳𝐞𝐢𝐜𝐡𝐧𝐞𝐭?
Weil man es nicht schafft, die AfD politisch zu ­stellen, versucht man, sie auf diese ­Weise zu diffamieren. Durch den gleichen durchschaubaren Mechanis­mus versucht man, auch andere Parteien an einer Zusammenarbeit mit der AfD zu hindern.
 
𝐖𝐞𝐫𝐝𝐞𝐧 𝐚𝐮𝐜𝐡 𝐚𝐧𝐝𝐞𝐫𝐞 𝐏𝐚𝐫𝐭𝐞𝐢𝐞𝐧 𝐯𝐨𝐧 𝐝𝐞𝐧 𝐕𝐞𝐫𝐟𝐚𝐬𝐬𝐮𝐧𝐠𝐬𝐬𝐜𝐡𝐮𝐭𝐳ä𝐦𝐭𝐞𝐫𝐧 𝐛𝐞𝐨𝐛𝐚𝐜𝐡𝐭𝐞𝐭?
Ja. Diese sind aber so unbedeutend, dass eine öffentliche Benennung nicht ­weiter verbreitet wird. Die Linke wird als wichtiger (Koalitions-)Partner der SPD, Bündnis 90/Die Grünen sowie der CDU nicht mehr in Gänze beobachtet, obwohl führende Parteivertreter das „System überwinden wollen“.

𝐖𝐚𝐫𝐮𝐦 𝐤𝐥𝐚𝐠𝐭 𝐝𝐢𝐞 𝐀𝐟𝐃 𝐠𝐞𝐠𝐞𝐧 𝐝𝐢𝐞 𝐁𝐞𝐨𝐛𝐚𝐜𝐡𝐭𝐮𝐧𝐠 𝐝𝐮𝐫𝐜𝐡 𝐝𝐢𝐞 𝐕𝐞𝐫𝐟𝐚𝐬𝐬𝐮𝐧𝐠𝐬𝐬𝐜𝐡𝐮𝐭𝐳ä𝐦𝐭𝐞𝐫?
Die AfD sieht die Beobachtung als unrechtmäßigen Eingriff in den freien Parteienwettbewerb und einen direkten Verstoß gegen Art. 21 GG. Eine solche Beobachtung ­widerspricht unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Die AfD existiert nur, weil die etablierten Parteien die immer stärker zum Vorschein tretenden und selbst verursachten Probleme politisch ignorieren.

𝐖𝐢𝐞 𝐢𝐬𝐭 𝐝𝐞𝐫 𝐒𝐭𝐚𝐧𝐝 𝐝𝐞𝐫 𝐆𝐞𝐫𝐢𝐜𝐡𝐭𝐬𝐯𝐞𝐫𝐟𝐚𝐡𝐫𝐞𝐧?
Die AfD führt seit 2019 mehrere Gerichtsverfahren gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz. Die Landesverbände klagen ebenfalls, da wo erforderlich, gegen die Einstufungen der zuständigen Landesämter.

𝐖𝐚𝐫𝐮𝐦 𝐰𝐢𝐫𝐝 𝐯𝐨𝐧 𝐥𝐢𝐧𝐤𝐞𝐧 𝐏𝐚𝐫𝐭𝐞𝐢𝐞𝐧 𝐮𝐧𝐝 𝐉𝐨𝐮𝐫𝐧𝐚𝐥𝐢𝐬𝐭𝐞𝐧 𝐞𝐢𝐧 𝐕𝐞𝐫𝐛𝐨𝐭 𝐝𝐞𝐫 𝐀𝐟𝐃 𝐠𝐞𝐟𝐨𝐫𝐝𝐞𝐫𝐭?
Da man die AfD nicht politisch stellen möchte und kann, versucht man die Partei durch ein Verbot auszuschalten. Neben den Grundprinzipien der Demokratie werden dabei auch die über zehn Millionen Wähler der AfD und ihre damit verbundene politische Willensbildung ignoriert.

𝐈𝐬𝐭 𝐞𝐢𝐧 𝐀𝐟𝐃-𝐕𝐞𝐫𝐛𝐨𝐭 𝐫𝐞𝐚𝐥𝐢𝐬𝐭𝐢𝐬𝐜𝐡?
Nein. Die AfD verfolgt keine Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung. Der neue Bundesminister des Innern, Alexander Dobrindt (CSU), hat ebenfalls gesagt, dass das Gutachten zur „Hochstufung“ keine wesentlichen Elemente für ein Verbotsverfahren z.B. durch Angriffe auf den Rechtsstaat oder die Demokratie aufwiese.

𝐌𝐮𝐬𝐬 𝐢𝐜𝐡 𝐦𝐢𝐫 𝐒𝐨𝐫𝐠𝐞𝐧 𝐦𝐚𝐜𝐡𝐞𝐧, 𝐰𝐞𝐧𝐧 𝐢𝐜𝐡 𝐢𝐦 ö𝐟𝐟𝐞𝐧𝐭𝐥𝐢𝐜𝐡𝐞𝐧 𝐃𝐢𝐞𝐧𝐬𝐭 𝐚𝐫𝐛𝐞𝐢𝐭𝐞 𝐮𝐧𝐝 𝐝𝐢𝐞 𝐀𝐟𝐃 𝐮𝐧𝐭𝐞𝐫𝐬𝐭ü𝐭𝐳𝐞?
Nein. Grundsätzlich zählt immer das individuelle Verhalten einer Person. Die bloße Mitgliedschaft in der AfD hat derzeit keine direkten Rechtsfolgen. Für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst hat die AfD eine Handreichung erstellt.

𝐖𝐚𝐬 𝐢𝐬𝐭 𝐝𝐢𝐞 𝐀𝐮𝐟𝐠𝐚𝐛𝐞 𝐝𝐞𝐫 𝐕𝐞𝐫𝐟𝐚𝐬𝐬𝐮𝐧𝐠𝐬𝐬𝐜𝐡𝐮𝐭𝐳ä𝐦𝐭𝐞𝐫?
Die Ämter für Verfassungsschutz sind Inlandsnachrichtendienste. Das Bundesverfassungsschutzgesetz (BVerfSchG) definiert die Aufgaben als Sammlung und Auswertung von Informationen über alle Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung der Bundesrepublik, den Bestand und die Sicherheit des Landes oder seiner Organe und Mitglieder gerichtet sind. Dies beinhaltet auch die Spionageabwehr. Der Verfassungsschutz soll hierbei nur informieren und andere Behörden dabei unterstützen. Ein klassischer Fall wäre das Aufspüren und Beobachten von gewaltbereiten Islamisten oder Extremisten zum Schutz der Allgemeinheit.

𝐒𝐢𝐧𝐝 𝐝𝐢𝐞 𝐕𝐞𝐫𝐟𝐚𝐬𝐬𝐮𝐧𝐠𝐬𝐬𝐜𝐡𝐮𝐭𝐳ä𝐦𝐭𝐞𝐫 𝐧𝐞𝐮𝐭𝐫𝐚𝐥𝐞 𝐁𝐞𝐡ö𝐫𝐝𝐞𝐧?
Die Verfassungsschutzämter sind grundsätzlich an die Vorgaben der Verfassungsschutzgesetze gebunden. Allerdings werden sie von politischen Beamten geleitet, die nach dem Beamtenrecht verpflichtet sind, der politischen Linie des jeweiligen Ministers zu folgen. Die Behörde ist darüber hinaus weisungsabhängig. Damit ist sie grundsätzlich verpflichtet, den politischen Weisungen des Ministeriums Folge zu leisten.

In den letzten Jahren haben sich die Leiter der Behörden auch unabhängig von der unmittelbaren Veröffentlichung von Verfassungsschutzberichten immer wieder auch unverhältnismäßig und einseitig positioniert und dabei in Pressekonferenzen, Talkshows oder auch Zeitungsinterviews öffentlich gegen die AfD erklärt.

So hat zum Beispiel der ehemalige Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Thomas Haldenwang (CDU), 2023 im Interview gesagt: „Denn nicht allein der Verfas­sungsschutz ist dafür zuständig, die Umfragewerte der AfD zu senken.“ Noch während seiner Tätigkeit im Amt befürwortete er demnach öffentlich Maßnahmen zulasten der Oppositionspartei AfD. Kurz darauf kandidierte er für die CDU in Wuppertal zur ­Bundestagswahl 2025 – ohne Erfolg!

𝐆𝐞𝐡ö𝐫𝐞𝐧 𝐝𝐢𝐞 𝐕𝐞𝐫𝐟𝐚𝐬𝐬𝐮𝐧𝐠𝐬𝐬𝐜𝐡𝐮𝐭𝐳ä𝐦𝐭𝐞𝐫 𝐢𝐧 𝐝𝐞𝐧 𝐁𝐮𝐧𝐝𝐞𝐬𝐥ä𝐧𝐝𝐞𝐫𝐧 𝐳𝐮𝐦 𝐁𝐮𝐧𝐝𝐞𝐬𝐚𝐦𝐭 𝐟ü𝐫 𝐕𝐞𝐫𝐟𝐚𝐬𝐬𝐮𝐧𝐠𝐬𝐬𝐜𝐡𝐮𝐭𝐳?
Nein. Das Bundesamt für Verfassungsschutz ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern. Die Leitung dieser Behörde wird direkt vom Bundesinnenminister bestimmt. Sie folgt den Anweisungen aus dem Bundes­ministerium des Innern.

Alle 16 Bundesländer haben eigene Verfassungsschutzämter. Diese können eigene Landesbehörden sein, die dem jeweiligen Innenministerium untergeordnet sind, oder einfache Abteilungen innerhalb des Innenministeriums.

𝐖𝐞𝐬𝐡𝐚𝐥𝐛 𝐛𝐞𝐨𝐛𝐚𝐜𝐡𝐭𝐞𝐭 𝐝𝐞𝐫 𝐕𝐞𝐫𝐟𝐚𝐬𝐬𝐮𝐧𝐠𝐬𝐬𝐜𝐡𝐮𝐭𝐳 𝐩𝐨𝐥𝐢𝐭𝐢𝐬𝐜𝐡𝐞 𝐏𝐚𝐫𝐭𝐞𝐢𝐞𝐧?
Die Verfassungsschutzämter werden hierzu auf der Grundlage des Bundesverfassungsschutzgesetzes ermächtigt. Ob eine Beobachtung einer politischen Partei mit dem Grundgesetz vereinbar ist (hier Art. 21 GG), wird aktuell durch unsere Verfahren gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz gerichtlich geprüft. Eine öffentlich verkündete Beobachtung und der Einsatz von nachrichtendienstlichen Mitteln wie z.B. V-Männer sind ein direkter Eingriff in den politischen Wettbewerb. In nahezu keinem anderen westlichen Land ist es zulässig, dass Inlandsgeheimdienste Oppositionsparteien beobachten und staatlicherseits vor ihnen warnen. Der Verfassungsschutz ist hier in seiner Selbstermächtigung und seinem Vorgehen einzigartig.

Solange kein rechtskräftiges Urteil vorliegt, gehen Nachrichtendienste weiter gegen die AfD vor.

𝐖𝐚𝐫𝐮𝐦 𝐰𝐢𝐫𝐝 𝐞𝐢𝐧𝐞 𝐠𝐞𝐡𝐞𝐢𝐦𝐝𝐢𝐞𝐧𝐬𝐭𝐥𝐢𝐜𝐡𝐞 𝐁𝐞𝐨𝐛𝐚𝐜𝐡𝐭𝐮𝐧𝐠 ö𝐟𝐟𝐞𝐧𝐭𝐥𝐢𝐜𝐡 𝐛𝐞𝐤𝐚𝐧𝐧𝐭 𝐠𝐞𝐦𝐚𝐜𝐡𝐭?
Das Bundesverfassungsschutzgesetz ermächtigt die Behörde zur Veröffentlichung ihrer ­Erkenntnisse. Die letzten Jahre haben gezeigt, dass dieses Mittel gern verstärkt genutzt wird, um Oppositionsparteien wie die AfD unter Druck zu setzen und deren parteipolitische ­Tätigkeiten zu behindern.

𝐖𝐞𝐬𝐡𝐚𝐥𝐛 𝐰𝐢𝐫𝐝 𝐝𝐢𝐞 𝐀𝐟𝐃 𝐯𝐨𝐧 𝐝𝐞𝐧 𝐕𝐞𝐫𝐟𝐚𝐬𝐬𝐮𝐧𝐠𝐬𝐬𝐜𝐡𝐮𝐭𝐳ä𝐦𝐭𝐞𝐫𝐧 𝐛𝐞𝐨𝐛𝐚𝐜𝐡𝐭𝐞𝐭?
Aufgrund der über Jahrzehnte hinweg verfehlten Politik in Deutschland ist die AfD die erfolgreichste Parteigründung in der Geschichte der Bundesrepublik geworden. Anstatt die Probleme, die allein durch falsches Regierungshandeln entstanden sind, ernsthaft anzu­gehen, wird der Fokus auf die AfD gerichtet, um von den eigenen Fehlern abzulenken.

𝐖𝐚𝐫𝐮𝐦 𝐰𝐞𝐫𝐝𝐞𝐧 𝐠𝐞𝐡𝐞𝐢𝐦𝐞 𝐕𝐞𝐫𝐟𝐚𝐬𝐬𝐮𝐧𝐠𝐬𝐬𝐜𝐡𝐮𝐭𝐳-𝐆𝐮𝐭𝐚𝐜𝐡𝐭𝐞𝐧 ö𝐟𝐟𝐞𝐧𝐭𝐥𝐢𝐜𝐡 𝐠𝐞𝐦𝐚𝐜𝐡𝐭?
Alle Verfassungsschutz-Gutachten über die AfD sind grundsätzlich als geheim eingestuft. Trotzdem erhielten ausgewählte Journalisten regelmäßig die Gutachten vorab, um die behördeninternen Einschätzungen in die Öffentlichkeit zu tragen und gegen die Betroffenen in Stellung zu bringen. Die Weitergabe solcher Gutachten an Journalisten ist eine Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer ­besonderen Geheimhaltungspflicht (§ 353b StGB).

Die Geheimhaltung der Gutachten erlaubt den Betroffenen wiederum nicht, auf die konkreten Vorwürfe des Verfassungsschutzes zu reagieren.

𝐖𝐚𝐫𝐮𝐦 𝐰𝐮𝐫𝐝𝐞 𝐝𝐢𝐞 𝐀𝐟𝐃 𝐚𝐥𝐬 𝐠𝐞𝐬𝐢𝐜𝐡𝐞𝐫𝐭 𝐞𝐱𝐭𝐫𝐞𝐦𝐢𝐬𝐭𝐢𝐬𝐜𝐡 𝐞𝐢𝐧𝐠𝐞𝐬𝐭𝐮𝐟𝐭?
Die Verkündung der Beobachtung zeigte nicht den gewünschten Erfolg. Die AfD hat in den letzten Landtagswahlen, zur Europawahl 2024 und zur anschließenden Bundestagswahl 2025 enorme Erfolge erzielt.

Umso absurder war es, dass die abgewählte und damals nur noch geschäftsführende Innenministerin, Nancy Faeser (SPD), als letzte Amtshandlung die „Hochstufung“ verkündete, obwohl die neue Regierung schon in der Folgewoche ins Amt kam.

𝐖𝐚𝐬 𝐬𝐨𝐥𝐥 𝐝𝐢𝐞 𝐄𝐢𝐧𝐬𝐭𝐮𝐟𝐮𝐧𝐠 𝐝𝐮𝐫𝐜𝐡 𝐝𝐞𝐧 𝐕𝐞𝐫𝐟𝐚𝐬𝐬𝐮𝐧𝐠𝐬𝐬𝐜𝐡𝐮𝐭𝐳 𝐛𝐞𝐰𝐢𝐫𝐤𝐞𝐧?
Sie soll die AfD öffentlich diskreditieren, ihre Wähler und Sympathisanten ver­­un­sichern und ihre Mitglieder einschüchtern. Nach außen entsteht das falsche Bild einer „gefährlichen“ Partei außerhalb des demokratischen Spektrums – vor allem in den ­Medien und im Ausland. Nach innen führt es zur schleichenden Tabuisierung von ­Meinungen, die vom Regierungskurs abweichen.

𝐈𝐬𝐭 𝐝𝐢𝐞 𝐀𝐟𝐃 𝐯𝐞𝐫𝐟𝐚𝐬𝐬𝐮𝐧𝐠𝐬𝐟𝐞𝐢𝐧𝐝𝐥𝐢𝐜𝐡?
Nein. Die Alternative für Deutschland ist eine Verteidigerin der freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Sie hat als einzige Partei im Bundestag während der Corona-Maßnahmen gegen die Aussetzung der garantierten Grundrechte durch die Bundesregierung gekämpft. Sie tritt für mehr direkte Demokratie, Meinungsfreiheit und die Verteidigung der Grund- und Bürgerrechte ein.

In der öffentlichen Diskussion wird häufig der Begriff der Verfassungsfeindlichkeit benutzt, den es im deutschen Recht nicht gibt. Gemeint ist eine Verfassungs­widrigkeit nach Art. 21 des Grundgesetzes. Dass der Begriff vom politischen Gegner falsch ­benutzt wird, zeigt auch dessen Unwissen auf. Es wird versucht, möglichst dramatische Be­griffe zu wählen, um die AfD, ihre Mitglieder und Wähler zu diffamieren.

𝐖𝐢𝐞 𝐰𝐢𝐫𝐝 𝐞𝐢𝐧𝐞 𝐕𝐞𝐫𝐟𝐚𝐬𝐬𝐮𝐧𝐠𝐬𝐰𝐢𝐝𝐫𝐢𝐠𝐤𝐞𝐢𝐭 𝐟𝐞𝐬𝐭𝐠𝐞𝐬𝐭𝐞𝐥𝐥𝐭?
Nur das Bundesverfassungsgericht kann nach Art. 21 GG eine Verfassungswidrig­keit feststellen. Dagegen kann keine Behörde, kein Ministerium und kein Parlament die Verfassungswidrigkeit einer Konkurrenzpartei feststellen.

Sonst könnten einfach per Mehrheits- oder Regierungsbeschluss politische Wett­bewerber ausge­schaltet werden. Dies würde gegen wesentliche Elemente unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung verstoßen. Wer politische Konkurrenz verbieten möchte, hat sich ­bereits mit großen Schritten aus dem demokratischen ­Diskurs verabschiedet.

𝐖𝐚𝐫𝐮𝐦 𝐰𝐢𝐫𝐝 𝐝𝐢𝐞 𝐀𝐟𝐃 ö𝐟𝐟𝐞𝐧𝐭𝐥𝐢𝐜𝐡 𝐯𝐨𝐧 𝐩𝐨𝐥𝐢𝐭𝐢𝐬𝐜𝐡𝐞𝐧 𝐆𝐞𝐠𝐧𝐞𝐫𝐧 𝐚𝐥𝐬 𝐯𝐞𝐫𝐟𝐚𝐬𝐬𝐮𝐧𝐠𝐬𝐟𝐞𝐢𝐧𝐝𝐥𝐢𝐜𝐡 𝐛𝐞𝐳𝐞𝐢𝐜𝐡𝐧𝐞𝐭?
Weil man es nicht schafft, die AfD politisch zu ­stellen, versucht man, sie auf diese ­Weise zu diffamieren. Durch den gleichen durchschaubaren Mechanis­mus versucht man, auch andere Parteien an einer Zusammenarbeit mit der AfD zu hindern.

𝐖𝐞𝐫𝐝𝐞𝐧 𝐚𝐮𝐜𝐡 𝐚𝐧𝐝𝐞𝐫𝐞 𝐏𝐚𝐫𝐭𝐞𝐢𝐞𝐧 𝐯𝐨𝐧 𝐝𝐞𝐧 𝐕𝐞𝐫𝐟𝐚𝐬𝐬𝐮𝐧𝐠𝐬𝐬𝐜𝐡𝐮𝐭𝐳ä𝐦𝐭𝐞𝐫𝐧 𝐛𝐞𝐨𝐛𝐚𝐜𝐡𝐭𝐞𝐭?
Ja. Diese sind aber so unbedeutend, dass eine öffentliche Benennung nicht ­weiter verbreitet wird. Die Linke wird als wichtiger (Koalitions-)Partner der SPD, Bündnis 90/Die Grünen sowie der CDU nicht mehr in Gänze beobachtet, obwohl führende Parteivertreter das „System überwinden wollen“.

𝐖𝐚𝐫𝐮𝐦 𝐤𝐥𝐚𝐠𝐭 𝐝𝐢𝐞 𝐀𝐟𝐃 𝐠𝐞𝐠𝐞𝐧 𝐝𝐢𝐞 𝐁𝐞𝐨𝐛𝐚𝐜𝐡𝐭𝐮𝐧𝐠 𝐝𝐮𝐫𝐜𝐡 𝐝𝐢𝐞 𝐕𝐞𝐫𝐟𝐚𝐬𝐬𝐮𝐧𝐠𝐬𝐬𝐜𝐡𝐮𝐭𝐳ä𝐦𝐭𝐞𝐫?
Die AfD sieht die Beobachtung als unrechtmäßigen Eingriff in den freien Parteienwettbewerb und einen direkten Verstoß gegen Art. 21 GG. Eine solche Beobachtung ­widerspricht unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Die AfD existiert nur, weil die etablierten Parteien die immer stärker zum Vorschein tretenden und selbst verursachten Probleme politisch ignorieren.

𝐖𝐢𝐞 𝐢𝐬𝐭 𝐝𝐞𝐫 𝐒𝐭𝐚𝐧𝐝 𝐝𝐞𝐫 𝐆𝐞𝐫𝐢𝐜𝐡𝐭𝐬𝐯𝐞𝐫𝐟𝐚𝐡𝐫𝐞𝐧?
Die AfD führt seit 2019 mehrere Gerichtsverfahren gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz. Die Landesverbände klagen ebenfalls, da wo erforderlich, gegen die Einstufungen der zuständigen Landesämter.

𝐖𝐚𝐫𝐮𝐦 𝐰𝐢𝐫𝐝 𝐯𝐨𝐧 𝐥𝐢𝐧𝐤𝐞𝐧 𝐏𝐚𝐫𝐭𝐞𝐢𝐞𝐧 𝐮𝐧𝐝 𝐉𝐨𝐮𝐫𝐧𝐚𝐥𝐢𝐬𝐭𝐞𝐧 𝐞𝐢𝐧 𝐕𝐞𝐫𝐛𝐨𝐭 𝐝𝐞𝐫 𝐀𝐟𝐃 𝐠𝐞𝐟𝐨𝐫𝐝𝐞𝐫𝐭?
Da man die AfD nicht politisch stellen möchte und kann, versucht man die Partei durch ein Verbot auszuschalten. Neben den Grundprinzipien der Demokratie werden dabei auch die über zehn Millionen Wähler der AfD und ihre damit verbundene politische Willensbildung ignoriert.

𝐈𝐬𝐭 𝐞𝐢𝐧 𝐀𝐟𝐃-𝐕𝐞𝐫𝐛𝐨𝐭 𝐫𝐞𝐚𝐥𝐢𝐬𝐭𝐢𝐬𝐜𝐡?
Nein. Die AfD verfolgt keine Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung. Der neue Bundesminister des Innern, Alexander Dobrindt (CSU), hat ebenfalls gesagt, dass das Gutachten zur „Hochstufung“ keine wesentlichen Elemente für ein Verbotsverfahren z.B. durch Angriffe auf den Rechtsstaat oder die Demokratie aufwiese.

𝐌𝐮𝐬𝐬 𝐢𝐜𝐡 𝐦𝐢𝐫 𝐒𝐨𝐫𝐠𝐞𝐧 𝐦𝐚𝐜𝐡𝐞𝐧, 𝐰𝐞𝐧𝐧 𝐢𝐜𝐡 𝐢𝐦 ö𝐟𝐟𝐞𝐧𝐭𝐥𝐢𝐜𝐡𝐞𝐧 𝐃𝐢𝐞𝐧𝐬𝐭 𝐚𝐫𝐛𝐞𝐢𝐭𝐞 𝐮𝐧𝐝 𝐝𝐢𝐞 𝐀𝐟𝐃 𝐮𝐧𝐭𝐞𝐫𝐬𝐭ü𝐭𝐳𝐞?
Nein. Grundsätzlich zählt immer das individuelle Verhalten einer Person. Die bloße Mitgliedschaft in der AfD hat derzeit keine direkten Rechtsfolgen. Für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst hat die AfD eine Handreichung erstellt.
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Di., 22. Juli 2025
Das große Sommerinterview mit AfD-Bundessprecherin Dr. Alice Weidel. Sonntag, 18 Uhr, ARD. Einschalten!

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Sa., 19. Juli 2025